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   FG München, 18.09.2001 - 6 K 2182/94   

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https://dejure.org/2001,9472
FG München, 18.09.2001 - 6 K 2182/94 (https://dejure.org/2001,9472)
FG München, Entscheidung vom 18.09.2001 - 6 K 2182/94 (https://dejure.org/2001,9472)
FG München, Entscheidung vom 18. September 2001 - 6 K 2182/94 (https://dejure.org/2001,9472)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer gewerbesteuerlichen Organschaft;; ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung im gewerbesteuerlichen Organkreis;; Vertrauensschutz bei einer von der Rechtsprechung zunächst nicht behandelten Rechtsfrage;; Übermaßbesteuerung bei steuerlicher ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorliegen einer gewerbesteuerlichen Organschaft - Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung im gewerbesteuerlichen Organkreis - Vertrauensschutz bei einer von der Rechtsprechung zunächst nicht behandelten Rechtsfrage - Übermaßbesteuerung bei steuerlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen einer gewerbesteuerlichen Organschaft; Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung im gewerbesteuerlichen Organkreis; Vertrauensschutz bei einer von der Rechtsprechung zunächst nicht behandelten Rechtsfrage; Übermaßbesteuerung bei steuerlicher Fehleinschätzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 721
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 02.02.1994 - I R 10/93

    Teilwertabschreibungen aufgrund einer Gewinnabführung mindern nicht den

    Auszug aus FG München, 18.09.2001 - 6 K 2182/94
    Zur Begründung nimmt das FA im Wesentlichen auf seine Einspruchsentscheidung Bezug und verweist ergänzend auf das Urteil des BFH vom 2. Februar 1994 I R 10/93, BFHE 173, 426 ; BStBl II 1994, 768).

    Die im Klageverfahren geänderte rechtliche Beurteilung der gewerbesteuerlichen Organschaft erfolgte als prozesstaktische Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung in dessen Urteil vom 2. Februar 1994 I R 10/93 (BStBl 1994, 768).

    Rechtsgrundlage der Korrekturen ist § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG (vgl. dazu Urteil des BFH vom 2. Februar 1994 I R 10/93, BFHE 173, 426; BStBl II 1994, 768).

    Daher dürfen weder die auf ihr beruhenden bilanziellen Vermögensmehrungen noch die auf ihr beruhenden bilanziellen Vermögensminderungen den Gewerbeertrag des Organkreises beeinflussen (BFH vom 2. Februar 1994, a.a.O.).

  • BFH, 28.10.1999 - I R 111/97

    Teilwertabschreibung im Organkreis

    Auszug aus FG München, 18.09.2001 - 6 K 2182/94
    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse beurteilt (Beschluss des BFH vom 24. Juli 1998 I B 7/98, BFH/NV 1999, 373 ; Urteil des BFH vom 28. Oktober 1999 I R 111/97 BFH/NV 2000/896).

    Entsprechend der Entscheidung des BFH vom 28. Oktober 1999 I R 111/97 (a.a.O.) setzt die wirtschaftliche Eingliederung voraus, dass das beherrschende Unternehmen eine eigene gewerbliche Tätigkeit entfaltet, die durch den Betrieb der Organgesellschaft gefördert wird.

    a) Vom BFH ist in ständiger Rechtsprechung geklärt, dass eine ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung im Organkreis bei der Gewebesteuer unberücksichtigt bleibt (Urteil des BFH vom 28. Oktober 1999 I R 111/97, BFH/NV 2000, 896 ; vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 13. April 1999 I 181/96, EFG 1999, 791, die Revision dagegen wurde als unbegründet zurückgewiesen, vgl. EFG 2000, 1213).

    Die Revision an den Bundesfinanzhof war nicht zuzulassen, weil mit den Entscheidungen des BFH in BFH/NV 2000, 896 und in BStBl 1994, 768 die Rechtsfrage höchstrichterlich entschieden ist, also keine grundsätzliche Bedeutung vorliegt, und der Senat mit diesem Urteil nicht von diesen Entscheidungen des BFH abweicht (§ 115 Abs. 2 FGO ).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG München, 18.09.2001 - 6 K 2182/94
    Der Große Senat des Bundesfinanzhofes hat in seinem Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BStBl 1984, 751, 757) deutlich gemacht, dass eine rückwirkende steuerverschärfende Änderung der Rechtsprechung zulässig ist.
  • BFH, 17.12.1969 - I 252/64

    Herrschendes Unternehmen - Firma - Eintragung im Handelsregister - Konzern -

    Auszug aus FG München, 18.09.2001 - 6 K 2182/94
    Eine solche geschäftsleitende Holding liegt vor, wenn der Organträger als herrschendes Unternehmen die einheitliche Leitung über mindestens zwei Kapitalgesellschaften in einer durch äußere Merkmale erkennbaren Form ausübt (vgl. Urteil des BFH vom 17. Dezember 1969 I 252/64, BStBl 1970, 257; Blümich/Obermeier, § 2 GewStG Rz 691).
  • BFH, 24.07.1998 - I B 7/98

    Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung bei untergeordneter Tätigkeit?

    Auszug aus FG München, 18.09.2001 - 6 K 2182/94
    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse beurteilt (Beschluss des BFH vom 24. Juli 1998 I B 7/98, BFH/NV 1999, 373 ; Urteil des BFH vom 28. Oktober 1999 I R 111/97 BFH/NV 2000/896).
  • BFH, 05.06.1996 - I B 113/96

    Vorliegen einer gewerbesteuerrechtlichen Organschaft

    Auszug aus FG München, 18.09.2001 - 6 K 2182/94
    Für die Frage der wirtschaftlichen Eingliederung ist die Entwicklung während mehrerer aufeinanderfolgender Jahre zu berücksichtigen, die Organschaft ist dann gegeben, wenn die wirtschaftliche Eingliederung eine reine Planungsphase überschritten hat und zumindest in Ansätzen besteht (vgl. Beschluss des BFH vom 5. Juni 1996 I B 113/96, BFH/NV 1996, 928).
  • FG Nürnberg, 13.04.1999 - I 181/96
    Auszug aus FG München, 18.09.2001 - 6 K 2182/94
    a) Vom BFH ist in ständiger Rechtsprechung geklärt, dass eine ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung im Organkreis bei der Gewebesteuer unberücksichtigt bleibt (Urteil des BFH vom 28. Oktober 1999 I R 111/97, BFH/NV 2000, 896 ; vgl. auch Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 13. April 1999 I 181/96, EFG 1999, 791, die Revision dagegen wurde als unbegründet zurückgewiesen, vgl. EFG 2000, 1213).
  • BFH, 19.11.2003 - I R 88/02

    Teilwertabschreibung im Organkreis

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 721 veröffentlicht.
  • FG Hessen, 18.05.2010 - 8 K 3137/06

    "Grenzüberschreitende" Organschaft: Keine fiktive Zurechnung des Gewerbeertrags

    Nach der Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 05. Juni 1996 I B 113/96, BFH/NV 1996, 928; Finanzgericht München, Urteil vom 18.09.2001 6 K 2182/94, EFG 2003, 721) sei die Eingliederung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen.
  • FG Hessen, 18.05.2010 - 8 K 1160/10

    Grenzüberschreitende Organschaft - Keine Verfahrensverbindung bei

    Nach der Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 05. Juni 1996 I B 113/96, BFH/NV 1996, 928; Finanzgericht München, Urteil vom 18.09.2001 6 K 2182/94, EFG 2003, 721) sei die Eingliederung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen.
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